Zu Beginn der
Ratssitzung stellte HKW-Mitglied Heinz Fischer in der Bürgerfragestunde
noch vier konkrete Fragen (hier
der Wortlaut...) an den Bürgermeister: Schon
bei der Beantwortung dieser Fragen wurde deutlich, dass B. Halbe nicht
die Fragen konkret zu beantworten versuchte, sondern dass er rechtlich
handfeste Gründe gegen Bürgerentscheid hatte und diese auch vortrug:
02. Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstücks im HOLZ-Gewerbepark Hochsauerland zur Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerkes, hier: Weiteres Verfahren - mündl. Vortrag
1. Gegen Angelegenheiten
eines immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens nach §26 (5)
der Gemeindeordnung kann kein Bürgerbegehren erfolgen, und
2. fehlt ein
Finanzierungsvorschlag (Halbe nannte Einnahmeverluste für das Grundstück
in Höhe von 1 Mio. DM).
Die Entscheidung
bestätigten externe Behörden wie der HSK und die Bezirksregierung
in Arnsberg. Die Erläuterungen der Begründung wird das Bürgerforum
schriftlich erhalten.
Sollte das
Kraftwerk nicht gebaut werden gibt es nach Angabe von B. Halbe auch keine
Regressansprüche der Firma Babcock Borsig Power.
Und so geht
es weiter:
Zunächst
darf das Bürgerforum bis zum 30.Nov. weiter Unterschriften sammeln.
Dann wird der Rat im Dezember über die rechtliche Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens entscheiden. Dazu wird die Verwaltung eine ausführliche
Vorlage erstellen.
Der Versuch
des Ratsherrn Belke-Grobe nochmals die juristischen und politischen Dimensionen
ins Spiel zu bringen, da, seiner Meinung nach auch die endgültige
Entscheidung noch nicht feststehe, blitzte dann an der Antwort des Bürgermeister
B. Halbe ab: Die rechtliche Prüfung ist abgeschlossen, die Entscheidung
des Rates sei im August gefallen und es besteht jetzt für den Rat
kein politischer Spielraum mehr.
Wie wird das
Bürgerforum darauf reagieren?
An diesem
Abend war die Enttäuschung groß. Man hatte es geahnt, aber nicht
erwartet, dass Bürgermeister B. Halbe die mind. 5.500 Unterschriften
der Bürgerinnen und Bürger gegen das Kraftwerk "links liegen
lässt" und sich auf rein rechtliche Dinge beruft. Jetzt darf man gespannt
sein, denn das Bürgerforum wird meiner Einschätzung nach
sich nicht so schnell geschlagen geben, denn es klang auch schon an, den
Rechtsweg auszunutzen.
03. Einbringung
a) des Haushaltsplanentwurfes
für das Haushaltsjahr 2002 - Vorlage Vl/549
b) der Wirtschaftsplanentwürfe
der Stadtwerke Schmallenberg -nachrichtlich der SAGmbH - für das Wirtschaftsjahr
2002 -Vorlage Vl/550
c) der Forstwirtschaftsplanentwürfe
für das Jahr 2002 - Vorlage Vl/551
04. Bebauungsplan Nr. 112
„Dornseifen", Stadtteil Fleckenberg
hier: - Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 (1) Baugesetzbuch
- Prüfung und Auswertung
der gem. §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchgeführten
frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Beschlussfassung über
die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch - Vorlage
Vl/353 a) x1
05. Antrag auf Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg im Ortsteil Winkhausen
hier: Darstellung einer
zusätzlichen Wohnbaufläche
Vorlage Vl/533 x1
06. Erlass einer Entwicklungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch für den Ortsteil Obersorpe - Vorlage Vl/534 x1
07. Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch für einen Teilbereich der Ortschaft Fleckenberg - Vorlage Vl/541 x1
08. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 3. Quartal 2001 Vorlage Vl/552 x2
09. Ausbau des Skilanglaufzentrums Westfeld/Ohlenbach Vorlage Vl/556 x2
10. Antrag des SC Lennetal - Abteilung Ski - auf Gewährung eines Zuschusses zur Veranstaltung der Internationalen Deutschen Meisterschaften Ski - Nordisch „Sprint" am 02. und 03. Januar 2002 - Vorlage Vl/557 x2
11. Erlass einer Satzung
über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg im
Stadtteil Schmallenberg (Friedhofssatzung) - Vorlage
Vl/546 x2
12. Erlass einer
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
von Friedhöfen und Fiedhofseinrichtungen im Stadtteil Schmallenberg
(Friedhofsgebührensatzung) - Vorlage Vl/547 x2
Schon am 23.10.2001 hatte die Mehrheitsfraktion CDU im Haupt- und Finanzausschuss gegen den Widerstand von UWG und SPD beschlossen, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren zur Friedhofsnutzung im Stadtteil Schmallenberg drastisch zu erhöhen. Zwei Tage später musste sich der Rat mit den Friedhofsgebühren erneut befassen.
Die UWG stellte
zu Beginn der Ratssitzung am 25.10.2001 den Antrag, die beiden Tagesordnungspunkte
- Erlass
einer neuen Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt
Schmallenberg
im Stadtteil Schmallenberg (Friedhofssatzung)
-
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen im Stadtteil
Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung)
von der Tagesordnung
abzusetzen, damit auch der örtlich zuständige Bezirksausschuss
Schmallenberg, der bisher nicht zu dieser Thematik gehört worden war,
einbezogen würde.
Dabei sollte
die als zu bürokratisch angesehene Satzung kritisch überprüft
und nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden.
Für die
UWG trugen in der Satzung viele Punkte, wie z.B.
- Antragstellung (2 fach) zur Aufstellung eines Grabsteines mit Berechnung
entsprechender Gebühren,
- Bepflanzungsverpflichtung auf gesamter Grabfläche,
- Forderung nach einer mindestens winterharten Bepflanzung des Grabes
und andere zur zusätzlichen Kostenbelastung der Bürger bei.
In der letzten
Ratsperiode hatte eine Arbeitsgruppe des Bezirksausschusses Schmallenberg
zwar Vorschläge zur Kostenreduzierung erarbeitet, deren Ergebnisse
in der jetzigen Planung aber keinerlei Berücksichtigung
gefunden. Durch den neuen Bezirksausschuss und die Verwaltung war seitdem
eine Fortführung der Arbeitsgruppe nicht mehr gegeben!
Ebenfalls
wurde die seit vielen Jahren bestehende Auffassung, die noch im Friedhofskonzept
von 1996 festgeschrieben steht, nicht mehr in die Satzung übernommen,
dass den Schmallenberger Friedhöfen (am Stenn und Grafschafter Straße)
wegen der vorhandenen Freiflächen eine wesentliche Bedeutung als Park-
und Erholungsraum zukommt.
Bisher übliche
städtische Zuschüsse zu Unterhaltungskosten waren somit ersatzlos
gestrichen worden. Damit sollten allein die Bürger der Kernstadt Schmallenberg
für alle Friedhofskosten, der zudem auch gesamtstädtische
Aufgaben erfüllt, aufkommen.
Die CDU lehnte zunächst geschlossen den Absetzungsantrag der UWG ab (übrigens mit den Stimmen ihrer Stadtvertreter aus dem Bezirksausschuss Schmallenberg!).
Beim offiziellen
Tagesordnungspunkt wurden von der UWG dann noch einmal vehement oben genannte
Gründe zur erforderlichen Neuberatung der Friedhofsbebühren vorgetragen,
mit dem Ziel, Einsparungen für die Bürger zu erreichen. Das veranlasste
dann doch die CDU-Fraktion, eine Beratungszeit zu beantragen.
Es hatte sich
bei ihr wohl doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass die hohen Gebühren
erheblichen Unmut bei den Bürgern hervorrufen würde.
Nach der Auszeit
wurden die Vorschläge der UWG, dass der Bezirksausschuss Schmallenberg
sich noch einmal mit den Friedhofsangelegenheiten befassen und Einsparungsvorschläge
erarbeiten solle, dann doch angenommen.
13. Erlass einer Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg - Vorlage Vl/548
x2
14. Satzung über
die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich
selbständigen ehrenarntttchen Angehörigen der Freiwilligerr Feuerwehr
der Stadt Schmallenberg
Vorlage Vl/562 x2
15. Feststellung des Jahresabschlusses
für den Eigenbetrieb "Stadtwerke Schmallenberg"
- Betriebszweige Wasserversorgung
und Stadtentwässerung - für das Wirtschaftsjahr 2000 -
Vorlage Vl/559 x3
16. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg - Vorlage Vl/563x2
17. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Schmallenberg -Vorlage Vl/564 x2
18. Verschiedenes
B)
Nichtöffentlicher Teil
01. Antrag auf Erwerb einer
gewerblichen Fläche
mündl. Vortrag
02. Übernahme einer
Bürgschaft
Vorlage Vl/555 x2
03. Verschiedenes
Stand: 18.10.2001, UWG Schmallenberg
e.V., Angaben ohne Gewähr, ergänzt am 28.10.01