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Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg

Donnerstag, 25. Okt. 2001, 17.30 Uhr, im Kurhaus in Bad Fredeburg
TAGESORDNUNG und Erläuterungen
A) Öffentlicher Teil
01. Einwohnerfragestunde und Beschlussfassung über die nächste Einwohnerfragestunde

Zu Beginn der Ratssitzung stellte HKW-Mitglied Heinz Fischer in der Bürgerfragestunde noch vier konkrete Fragen (hier der Wortlaut...) an den Bürgermeister: Schon bei der Beantwortung dieser Fragen wurde deutlich, dass B. Halbe nicht die Fragen konkret zu beantworten versuchte, sondern dass er rechtlich handfeste Gründe gegen Bürgerentscheid hatte und diese auch vortrug:
 

02. Bürgerbegehren  gegen  den  Verkauf  eines  Grundstücks  im  HOLZ-Gewerbepark Hochsauerland zur Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerkes, hier: Weiteres Verfahren -  mündl. Vortrag

1. Gegen Angelegenheiten eines immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens nach §26 (5) der Gemeindeordnung kann kein Bürgerbegehren erfolgen, und
2. fehlt ein Finanzierungsvorschlag (Halbe nannte Einnahmeverluste für das Grundstück in Höhe von 1 Mio. DM).
Die Entscheidung bestätigten externe Behörden wie der HSK und die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Erläuterungen der Begründung wird das Bürgerforum schriftlich erhalten.
Sollte das Kraftwerk nicht gebaut werden gibt es nach Angabe von B. Halbe auch keine Regressansprüche der Firma Babcock Borsig Power.

Und so geht es weiter:
Zunächst darf das Bürgerforum bis zum 30.Nov. weiter Unterschriften sammeln. Dann wird der Rat im Dezember über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Dazu wird die Verwaltung eine ausführliche Vorlage erstellen.
Der Versuch des Ratsherrn Belke-Grobe nochmals die juristischen und politischen Dimensionen ins Spiel zu bringen, da, seiner Meinung nach auch die endgültige Entscheidung noch nicht feststehe, blitzte dann an der Antwort des Bürgermeister B. Halbe ab: Die rechtliche Prüfung ist abgeschlossen, die Entscheidung des Rates sei im August gefallen und es besteht jetzt für den Rat kein politischer Spielraum mehr.

Wie wird das Bürgerforum darauf reagieren?
An diesem Abend war die Enttäuschung groß. Man hatte es geahnt, aber nicht erwartet, dass Bürgermeister B. Halbe die mind. 5.500 Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger  gegen das Kraftwerk "links liegen lässt" und sich auf rein rechtliche Dinge beruft. Jetzt darf man gespannt sein, denn das Bürgerforum wird  meiner Einschätzung nach sich nicht so schnell geschlagen geben, denn es klang auch schon an, den Rechtsweg auszunutzen.

03. Einbringung
a) des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2002  - Vorlage Vl/549
b) der Wirtschaftsplanentwürfe der Stadtwerke Schmallenberg -nachrichtlich der SAGmbH - für das Wirtschaftsjahr 2002  -Vorlage Vl/550
c) der Forstwirtschaftsplanentwürfe für das Jahr 2002 -  Vorlage Vl/551

04. Bebauungsplan Nr. 112 „Dornseifen", Stadtteil Fleckenberg
hier: - Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Baugesetzbuch
- Prüfung und Auswertung der gem. §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch - Vorlage Vl/353 a) x1

05. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg im Ortsteil Winkhausen
hier: Darstellung einer zusätzlichen Wohnbaufläche                        Vorlage Vl/533 x1

06. Erlass einer Entwicklungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch für den Ortsteil Obersorpe - Vorlage Vl/534 x1

07. Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch für einen Teilbereich der Ortschaft Fleckenberg - Vorlage Vl/541 x1

08. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 3. Quartal 2001          Vorlage Vl/552 x2

09. Ausbau des Skilanglaufzentrums Westfeld/Ohlenbach               Vorlage Vl/556 x2

10. Antrag des SC Lennetal - Abteilung Ski - auf Gewährung eines Zuschusses zur Veranstaltung der Internationalen Deutschen Meisterschaften Ski - Nordisch „Sprint" am 02. und 03. Januar 2002 - Vorlage Vl/557 x2

11. Erlass einer Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg im Stadtteil Schmallenberg (Friedhofssatzung)  -   Vorlage Vl/546 x2

12. Erlass  einer  Satzung  über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung  von Friedhöfen und Fiedhofseinrichtungen im Stadtteil Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung) - Vorlage Vl/547 x2

Schon am 23.10.2001 hatte die Mehrheitsfraktion CDU im Haupt- und Finanzausschuss gegen den Widerstand von UWG und SPD beschlossen,  die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren zur Friedhofsnutzung im Stadtteil Schmallenberg drastisch zu erhöhen. Zwei Tage später musste sich der Rat mit den Friedhofsgebühren erneut befassen.

Die UWG stellte zu Beginn der Ratssitzung am 25.10.2001 den Antrag, die beiden Tagesordnungspunkte
-  Erlass einer neuen Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg
    im Stadtteil Schmallenberg (Friedhofssatzung)
-   Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen im Stadtteil Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung)

von der Tagesordnung abzusetzen, damit auch der örtlich zuständige Bezirksausschuss Schmallenberg, der bisher nicht zu dieser Thematik gehört worden war, einbezogen würde.
Dabei sollte die als zu bürokratisch angesehene Satzung kritisch überprüft  und nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden.
Für die UWG  trugen in der Satzung viele Punkte,  wie z.B.
    - Antragstellung (2 fach) zur Aufstellung eines Grabsteines mit Berechnung entsprechender Gebühren,
    - Bepflanzungsverpflichtung auf gesamter Grabfläche,
    - Forderung nach einer mindestens winterharten Bepflanzung des Grabes  und andere zur zusätzlichen Kostenbelastung der Bürger bei.
In der letzten Ratsperiode hatte  eine Arbeitsgruppe des Bezirksausschusses Schmallenberg zwar Vorschläge zur Kostenreduzierung erarbeitet, deren Ergebnisse in der jetzigen  Planung aber  keinerlei Berücksichtigung gefunden. Durch den neuen Bezirksausschuss und die Verwaltung war seitdem eine Fortführung der Arbeitsgruppe nicht mehr gegeben!
Ebenfalls wurde die seit vielen Jahren bestehende Auffassung, die noch im Friedhofskonzept von 1996 festgeschrieben steht, nicht mehr in die Satzung übernommen, dass den Schmallenberger Friedhöfen (am Stenn und Grafschafter Straße) wegen der vorhandenen Freiflächen eine wesentliche Bedeutung als Park- und Erholungsraum zukommt.
Bisher übliche städtische Zuschüsse zu Unterhaltungskosten waren somit ersatzlos gestrichen worden. Damit sollten allein die Bürger der Kernstadt Schmallenberg für alle  Friedhofskosten, der zudem auch gesamtstädtische Aufgaben erfüllt, aufkommen.

Die CDU lehnte zunächst geschlossen den Absetzungsantrag der UWG ab (übrigens mit den Stimmen ihrer Stadtvertreter aus dem Bezirksausschuss Schmallenberg!).

Beim offiziellen Tagesordnungspunkt wurden von der UWG dann noch einmal vehement oben genannte Gründe zur erforderlichen Neuberatung der Friedhofsbebühren vorgetragen, mit dem Ziel, Einsparungen für die Bürger zu erreichen. Das veranlasste dann doch die CDU-Fraktion, eine Beratungszeit zu beantragen.
Es hatte sich bei ihr wohl doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass die hohen Gebühren erheblichen Unmut bei den Bürgern hervorrufen würde.

Nach der Auszeit wurden die Vorschläge der UWG, dass der Bezirksausschuss Schmallenberg sich noch einmal mit den Friedhofsangelegenheiten befassen und Einsparungsvorschläge erarbeiten solle, dann doch angenommen.
13. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg  - Vorlage Vl/548 x2

14. Satzung  über die  Festsetzung  des Verdienstausfalls  der beruflich  selbständigen ehrenarntttchen Angehörigen der Freiwilligerr Feuerwehr der Stadt Schmallenberg
Vorlage Vl/562 x2

15. Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb "Stadtwerke Schmallenberg"
- Betriebszweige Wasserversorgung und Stadtentwässerung - für das Wirtschaftsjahr 2000  - Vorlage Vl/559 x3

16. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg  - Vorlage Vl/563x2

17. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Schmallenberg   -Vorlage Vl/564 x2

18. Verschiedenes

B) Nichtöffentlicher Teil
01. Antrag auf Erwerb einer gewerblichen Fläche                        mündl. Vortrag
02. Übernahme einer Bürgschaft                                         Vorlage Vl/555 x2
03. Verschiedenes


Stand: 18.10.2001, UWG Schmallenberg e.V., Angaben ohne Gewähr, ergänzt am 28.10.01