UWG Schmallenberg e.V.

Interessengemeinschaft Bürgerbegehren Schmallenberg                      


 

14.12.2017
Pressemitteilung der UWG Schmallenberg zur Gebührensenkung beim Abwasser

Mehr dazu...

 

07.12.2017
Artikel in der WELT:

Interessant sind die Kommentare dazu.

https://www.google.com/url?q=https://www.welt.de/regionales/nrw/article171329574/Wenn-die-Provinz-einfach-ihre-Kanalisation-verkauft.html&sa=U&ved=0ahUKEwjnm9Gv2fjXAhXK1qQKHXxlDXYQFggFMAA&client=internal-uds-cse&cx=009238253076969441091:fi9v-trt8-g&usg=AOvVaw0ZJAe5hJGWgBG2vWSW42ii

 

 

24. Okt. 2017
Aktuelle Stunde im WDR 3 berichtet zur Übergabe der Kanalnutzungsrechte an den Ruhrverband

Link zum WDR 3...


 

24. Okt. 2017
Westfalenpost und Sauerlandkurier berichten zur Übergabe der Kanalnutzungsrechte

Westfalenpost vom 20.Okt....                  Sauerlandkurier vom 21.Okt...


 

08. Sept. 2017
Die Übertragung der Abwasserbeseitungspflicht an den Ruhrverband wird ab 1. Okt. 2017 wirksam

Die Genehmigung ist auch vom NRW-Umweltministerium erteilt worden. Damit erhält die Stadt Schmallenberg mehr als 20 Mio. Euro vom Ruhrverband.

Das schreibt der Lennehunaukurier am 09.09.2017:  Mehr...


02. Juni 2017
Rat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

In der Rastsitzung am 1. Juni hat der Rat mit der Mehrheit der Stimmen das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Nur 10 Stimmen der UWG und BFS (von 39) wollten eine Bürgerentscheid herbeiführen.
Was die Bevölkerung möchte ist und bleibt ungeklärt. Die Mehrheit des Rates will keinen Bürgerentscheid zur Abgabe der Nutzungsrechte des Abwasserkanal an den Ruhrverband.

Es wurde nochmals rege diskutiert. Jede Fraktion stellte Ihre Meinung hervor.

Zunächst erläuterte Herr König (Kämmerer) nochmals die bisherige Vorgehensweise, die in der Vorlage IX 809 dargestellt ist.  Nachdem der Rastsbeschluss im Nov. 2016 erfolgt war wurde das Bürgerbegehren formell richtig in die Wege gebracht. Die Stadt hatte jedoch von Anfang an Zweifel an der Begründung und Zulässigkeit. Auch das Zweitgutachten hält nun das Bürgerbegehren für unzulässig.

Herr Ewers (BFS) betonte, dass die CDU einen Bürgerentscheid fürchte wie der Teufel das Weihwasser. Die CDU habe doch die Mehrheit und könne ihre Wähler bei einem Bürgerentscheid überzeugen.

Herr Fischer (CDU) machte unter anderem deutlich, die mehr als 3000 Stimmen für das Bürgerbegehren durch Täuschung und gestützt durch falsche Darstellungen zustande kamen.

Herr Pape, Fraktionsvorsitzender der BFS verlas folgende Erklärung:
3334 Bürger unserer Stadt haben sich gegen die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ausgesprochen. Das ist zunächst mal ein beeindruckendes Zeugnis für das Interesse der Schmallenberger Bürger an der Kommunalpolitik. Dem Eindruck konnte sich auch unser Bürgermeister nicht entziehen und versprach bei der Übergabe der Unterschriften, dass dieses Votum sicherlich bei der Entscheidung des Rates Berücksichtigung finden würde.

Der Rat könnte heute erstmals in einer wichtigen Angelegenheit die Entscheidung an die Bürger übertragen und den Bürgerentscheid zulassen, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht.

Die Gegner des Bürgerbegehrens  stützen ihre Ablehnung auf juristische Gutachten, die dem Rat empfehlen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. „Auftragsgemäß haben wir die Schreiben der Initiatoren des Bürgerbegehrens einer kritischen Prüfung unterzogen“ schreibt das Büro Wolter Hoppenberg. Nach einem so formulierten Auftrag der  Verwaltung stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Neutralität des Gutachtens einerseits und andererseits vor dem Hintergrund der Mitarbeit dieses Büros an der Vertragsgestaltung zwischen Stadt und Ruhrverband auch die des Verfassers selbst.  

In einem der Gutachten steht: Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, „wenn die Begründung des Bürgerbegehrens objektiv unzutreffend ist und den Bürger in die Irre führt“. Die Formulierungen müssen dem Verständnis eines unvoreingenommenen Durchschnittspublikums entsprechen. Allein dieser Satz macht die ganze Fragwürdigkeit der Beurteilung der Begründung des Bürgerbegehrens deutlich. Wer kann hier von sich behaupten, er kenne das Verständnis eines unvoreingenommenen Durchschnittspublikums.  Dieser Leitsatz lässt jede Tür offen für unterschiedliche Interpretationen.  

Wenn dann noch eilig ein zweites Gutachten bestellt wurde, wundert das Ergebnis nicht. Eine zweifelsfreie Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kann unserer Ansicht nach nur ein unabhängiges Gericht finden. Die Anrufung des Verwaltungsgerichts macht jedoch keinen Sinn, da dieser Schritt keine aufschiebende Wirkung hätte, so wie es in der Vorlage der Verwaltung richtig ausgeführt wird. Nach dem zu erwartenden Beschluss des Rates über die Unzulässigkeit des  Bürgerbegehrens werden durch den Vollzug des Vertrages unumstößliche Fakten geschaffen.

Hier liegt übrigens unserer Auffassung nach ein Fehler im System, da keine „Waffengleichheit“ zwischen dem Rat und den Bürgerbegehren herrscht. Dieses zu ändern, wäre eine lohnende Aufgabe für den Gesetzgeber.  

Wenn wir eine Lehre daraus ziehen wollen, kann man sagen: für komplexe Sachverhalte, wie in unserem Fall in ist ein Bürgerbegehren kein  erfolgversprechender Weg, denn der Rat kann immer ein Haar in der Suppe der Begründungen finden und so jedes Bürgerbegehren stoppen, wobei politisch motivierte Entscheidungen keine Seltenheit sind.  

Die Verwaltungsvorlage erweckt den Eindruck als seien keine Fragen offen geblieben, dem können wir uns nicht anschließen wir stellen vielmehr fest:

1. Eine umfassende Information und Aufklärung der Bürger über den komplexen Sachverhalt hat nicht oder nur verspätet stattgefunden, Informationsbroschüre der Stadt kam erst nach dem Ratsbeschluss, die öffentliche Infoveranstaltung kam erst auf Drängen einiger Ratsmitglieder zustande dazu wurde sehr kurzfristig eingeladen.
2. Die immer wieder angeführten Synergie-Effekte kommen der Stadt bereits durch den Betriebsführungsvertrag mit dem Ruhrverband von  2012  zugute.
3. Preisstabilität hätten wir auch ohne die Übertragung
4. Eine sinnvolle Verwendung des Verkaufserlöses sehen wir zur Zeit nicht, da die Stadt erhebliche Reserven an Festgeldern und Haushaltsüberschüssen angesammelt hat
5. Ein Minimalzins weit unter der Inflationsrate  ist nur mit Risiko zu erzielen und die Laufzeit der Anlagen liegt dann fast bei 5 Jahren
6. Da der Ruhrverband den Kanalbau in Zukunft übernimmt, verliert das Bauamt an Kompetenz und ein angestammtes Betätigungsfeld
7. Die jährlichen Investitionen von durchschnittlich 1,15 Mio. Euro müssen dem Ruhrverband mit dem Marktzins vergütet werden. Dies führt zu einer Kostensteigerung die auf die Dauer auch auf die Gebühren durchschlägt
8. Die Koordination mit dem Ruhrverband beim gemeindlichen Straßenbau führt zu erhöhtem Abstimmungsbedarf, da der Kanalbau nicht mehr in städtischer Hand liegt
9. Ein möglicher Rückkauf der Kanalanlagen vom Ruhrverband nach 20 Jahren erfordert mindestens einen Finanzbedarf von ca. 25 Mio. Euro den die Stadt nur durch Bildung von Rücklagen decken kann
10. Es fehlt ein entsprechender Ratsbeschluss zur Verwendung der Verkaufserlöse zur Bildung von Rücklagen

Zum Schluss noch eine Bemerkung:
Wir haben mit Interesse aus der Verwaltungsvorlage entnommen, dass ein Teil der Verkaufserlöse zur längerfristigen Preisstabilität verwendet werden soll. Betrachten wir dies als erfreuliches Signal für die Bürger, so war der Einsatz für das Bürgerbegehren dann doch nicht ganz erfolglos.

Hinweis zum Zeitungsbericht in der Westfalenpost vom 02.06.2017:
Die Gebührenstabilität ist vertraglich zwischen Stadt und Ruhrverband für 5 Jahre garantiert. Der Ruhrverband zahlt der Stadt Schmallenberg mehr als 20 Mio. Euro. Ein Abschlag von ca. 2,8 Mio. Euro könnte die Gebühren für weitere 5 Jahre stabil halten. Dies ist jedoch noch nicht beschlossen.
Falsch ist deshalb die Info in der Zeitung, dass die Gebührenstabilität auf 20 Jahre verlängert werden soll.


23. Mai 2017
Bürgerbegehren im Haupt -und Finanzausschuss als unzulässig erklärt

Herr Pape von der BFS übergab der Presse und der Verwaltung folgenden Text:

BFS Stellungnahme im HFA am 23.05.2017
3334 Unterschriften haben ein großes Gewicht. Das können Sie nicht unberücksichtigt lassen und einfach beiseiteschieben, das ist Ihnen wohl bewusst.

Deshalb suchen Sie nach einem Ausweg, indem Sie die Verantwortung an die Juristen abschieben. Fragwürdige Gutachten sollen Ihnen die Begründung dafür liefern, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, wobei ein Büro eindeutig als Befangen eingestuft werden muss und somit nicht als Grundlage für eine so wichtige Entscheidung dienen kann.

Wir haben immer davor gewarnt, diese für die Glaubwürdigkeit des Rates so wichtige Entscheidung über ein Bürgerbegehren Juristen zu überlassen.

Nehmen Sie das Votum der Bürger ernst und geben Sie dem Bürgerbegehren Raum, entscheiden Sie sich für die Bürger und machen Sie den Weg frei für einen Bürgerentscheid.

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So lautete der Beschlussvorschlag lt. Verwaltungsvorlage:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor:  
Der Rat der Stadt Schmallenberg stellt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest.
Hier die Vorlage der Verwaltung zum Bürgerbegehren, die auch im städtischen WEB zur Verfügung steht...

Nach einer kurzen Diskussion im H+F wurde mit den Stimmen der CDU (8 Stimmen + Bürgermeister), SPD (2 Stimmen) und Grüne (1 Stimme) gegen die 4 Stimmen der BFS und UWG die Abstimmung abgeschlossen.

Bürgermeister Halbe erläuterte den Werdegang seit der letzten Ratssitzung am 6. April.

  • Verhandlungen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens waren nicht erfolgreich da keine Gemeinsamkeit gefunden wurde.
  • Er habe dann ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das empfiehlt, das Bürgerbegehren als unzulässig festzustellen.

Von Seiten der CDU hat man die Frage aufgeworfen wie die mehr als 3300 Unterschriften zustande gekommen sind. Man hätte wohl in der Begründung sehr viel Wert auf das "Wirtschaftliche" gelegt und damit den Bürger in die Irre geführt. Damit wäre das Bürgerbegehren scheinbar nicht sachgerecht und die Bürger demnach auch nicht dagegegen. Von Herrn Bette wurde erwähnt, dass erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, die im Grunde die Unterschriften aufwiegen würden. Eine Zustimmung sei hier nicht möglich.

Herr Welfens (SPD) erwähnte, dass die Leitsätze als Maßstab für ein Bürgerbegehren sehr hoch liegen. Sie wären schon grundsätzlich für einen Bürgerentscheid könnten aber hier wegen zu vieler Fehler nicht dafür stimmen.

Herr Meyer (GRÜNE) sprach von der reinen Rechtmäßigkeit, von Spielregeln, und von Politikern, die eine Verantwortung haben. Das Bürgerbegehren war ungenügend vorbereitet. Die Grünen stimmen dem Beschluss zu und wörtlich: "Das war ein schlechter Dienst am Bürger".

Herr Pape (BFS) und Herr Wiese (UWG) wiesen nochmals auf die mehr als 3300 Unterschriften hin und setzten sich für einen Bürgerentscheid ein. Es lägen hier Gutachten vor, nicht jedoch eine Entscheidung eines Richters. Man könne das Bürgerbegehren auch für gültig erklären. Damit wäre dann das Bürgerbegehren abgeschlossen. Die Stadt und der Rat könne dann in absehbarer Zeit erneut über den Sachverhalt entscheiden. Auch wären die zusätzlichen Millionen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht erforderlich, da die Stadt eher ein Anlageproblem damit hätte.

Weiteres Vorgehen. Im Rat am 1. Juni wird die endgültige Abstimmung erfolgen.


03. Mai 2017
Bürgerbegehren muss vom Rat entschieden werden

Nach Gesprächen mit dem Bürgermeister und Vertretern der Stadtverwaltung nehmen die drei Unterzeichner des Bürgerbegehrens wie folgt Stellung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
herzlichen Dank für die vorausgegangenen Unterredungen über das angestrengte Bürgerbegehren zu o.g. Absicht der Stadt, die Kanäle an den RV zu „übertragen“. Wir fassen noch einmal zusammen:

1. Am 16.07.2016 trat das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft. Demzufolge konnte ab dann die Abwasserbeseitigung als kommunale Aufgabe auf Dritte übertragen werden. Der Städte- und Gemeindebund hat in seinem Rundschreiben an alle Städte in NRW vom 26.7. auf 6 Seiten von der Übertragung abgeraten.
2.  Der Rat hat die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht an den RV am 24.11.2016 mehrheitlich beschlossen.
3. Sie haben den Vertrag mit dem RV am 25.11.16 ratifiziert. Der RV übernimmt die Verbindlichkeiten und zahlt eine Summe von ca. 20 Mill. €. Er übergibt den Kanalbetrieb an seine Tochter RWG mbH.
4. Wir haben ein Bürgerbegehren initiiert mit dem Ziel, den Beschluss des Rates aufzuheben und die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht zu unterbinden. Dazu wurden 3334 gültige Unterschriften von ca. 20.900 wahlberechtigten Schmallenberger Bürgern geleistet. Das ist ein Quorum von 16%. In einer Stellungnahme der  Anwaltskanzlei Wolter/Hoppenberg vom 6.2.17 wurde unser Bürgerbegehren als unzulässig bezeichnet.  
5. In der Ratssitzung am 06.04.17 haben wir drei Vertreter des Begehrens vor dem Rat unser Begehren vorgetragen und begründet. Der Rat hat darauf vorgeschlagen, ein weiteres, unabhängiges Rechtsgutachten einzuholen, dem wir das Bürgerbegehren unterstellen sollten. Das haben wir begründet schriftlich mit Schreiben vom 07.04. abgelehnt.
6. In einem Gespräch mit Ihnen haben wir gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht, das Begehren abzuschließen und den Rat zu befriedigen. Von Ihnen kam mit Schreiben vom  24.4.2017 der Vorschlag, aus dem Finanzaufkommen von 20 Mill € etwa 2,8 bis 3,0 Mill in einen Fond zu übertragen aus dem dann über 10 Jahre (bis 2027) die Kanalbenutzungsgebühr so zu sponsern wäre, dass die Gebühr bei 2,38 €/m3 stabilisiert würde. Der RV hat bisher vertraglich zugesagt, den Abwasserpreis für 5 Jahre (bis 2022) bei 2,49 €/m3 zu halten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,

wir begehren, der Rat möge beschließen: Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband gem. Vorlage IX/708“ wird aufgehoben. Die Übertragung des Kanalnetzes und der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH (SAG) an den Ruhrverband wird abgelehnt. Die Abwasserbeseitigungspflicht bleibt bei der Stadt Schmallenberg.“
1. Damit wäre das Bürgerbegehren beendet. Ein Bürgerentscheid mit allem Aufwand für beide Seiten wird vermieden. Der „Burgfrieden“ wird wieder hergestellt.   
2. Rat und die Initiative veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung als Information an die Bürgerschaft.  
3. Die Initiative stellt sich nicht als Gewinner dar.

Zur Erinnerung führen wir noch einmal unsere wichtigsten Argumente gegen die Übertragung des Kanals an den RV auf:
1. Mit Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist der Verkauf des städtischen Kanalnetzes gemeint. Ein Rückkauf nach 20 Jahren ist illusorisch.
2. Die einzige Motivation des RVs für diese Aktion ist ein zu erwartender Gewinn. Diesen müssten die Schmallenberger Bürger leisten. Das sind Zusatzkosten.
3. Der letzte jährliche Bilanzgewinn zwischen 200.000,- und 500.000,- € bleibt bei gleicher Gebührenstruktur beim RV.  
4. Es werden Arbeitsplätze von Schmallenberg nach Arnsberg und Essen verlagert.
5. Der Verkaufspreis kann in sonstigen Begehrlichkeiten „verbraten“ werden.  
6. Die Koordination –d.h. die Abstimmung von Maßnahmen zwischen der Stadt und dem RV- wird aufwändig. Aufwand sind Kosten. (Siehe WP vom 24.4.17, worin über die Koordination zum Ausbau der Ruhrstraße in Meschede berichtet wird.)
7. Die Kostenabgrenzung zwischen Kanalbau und Straßenwiederherstellung wird nicht wie bisher gesteuert, sondern vom RV soweit möglich abgewehrt.
8. Da wieder –Gott sei Dank- für 2017 ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt ist, benötigt die Stadt Schmallenberg keinen Millionenschub. Ein Finanzvermögen kostet heute Geld, bringt keine Rendite und mindert sich um die Inflationsrate.
9. Kommunen sollten nicht ihre ureigensten Aufgaben zur Daseinsvorsorge abgeben. Das Kanalnetz gehört in die Verantwortung der Gemeinde und sollte nicht zur Gewinnerzielung Dritter verkauft werden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ob unser Bürgerbegehren rechtswidrig ist oder nicht. Fest steht:  Mindestens 3334 Bürger möchten den Kanalbetrieb in Schmallenberg halten. In dieser Frage stellen wir mehr als 100 Bürger gegen jeden Ratsvertreter, der diesen Verkauf stützt. Ihr Vorschlag, ein Einsatz von 2,8 Mill € in den Gebührenhaushalt ergibt für 10 Jahre einen Gebührenvorteil von etwa 11,- €/a*E für uns 25.000 Bürger. Das ist der Gegenwert eines Kasten Bieres.

Wir schlagen vor, der Rat erkennt die Zulässigkeit des Begehrens an und hebt gleichzeitig den Ratsbeschlusses vom 24.11.2016 auf. Das Bürgerbegehren wäre erledigt. Der Rat und das Bürgerbegehren präsentieren eine gemeinsame sachliche Presseerklärung.

Hinweis: Im Haupt -und Finanzausschuss am 26. Mai und letztendlich im Rat am 1. Juni wird die Entscheidung zum Bürgerbegehren fallen.


30. April 2017
Kein weiteres gemeinsames Gutachten

Die drei Unterzeichner des Bürgerbegehrens haben mit folgendem Text dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie nicht mit einem weiteren gemeinsamen Gutachten einverstanden sind.

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
zunächst möchten wir uns dafür bedanken, dass Sie uns Gelegenheit gegeben haben, unsere Meinung zum Bürgerbegehren in der Ratssitzung am 06.04. vorzutragen.
Der Rat hat uns vorgeschlagen, einen gemeinsam zu vereinbarenden Anwalt mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit unseres Bürgerbegehrens zu beauftragen. Es wird dabei verlangt, dass beide Seiten sich dem Ergebnis des Gutachtens unterwerfen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir kein Gutachten mit verbindlicher Schwarz-Weiß-Aussage bekommen, weil ein Rechtsgutachten in dieser Angelegenheit in jede Richtung Interpretationsmöglichkeiten offen lassen wird. Dann wird die Diskussion wieder aufgenommen.
Darum können wir uns einem von Ihnen bestellten und zu honorierenden Gutachter nicht unterwerfen.
Der Rat hat die Möglichkeit, das Thema zu lösen, indem er das Bürgerbegehren annimmt und einen Bürgerentscheid durchführen lässt. Wir appellieren an den Rat, die Bürger entscheiden zu lassen. Wir behalten uns die Möglichkeit offen, bei Ablehnung des Bürgerantrags diese Entscheidung zu beklagen.

Weiteres Vorgehen. Im Haupt -und Finanzausschuss am 26. Mai und letztendlich im Rat am 1. Juni wird die Entscheidung zum Bürgerbegehren fallen.


06. April 2017, ergänzt 7.04.17
Rat schlägt weiteres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens vor

In der heutigen Ratssitzung konnten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Ihre Stellungnahmen vortragen.

Hier Beitrag von Gilbert Förtsch, der vorgetragen wurde...

Hier Beitrag von Michael Pate, der vorgetragen wurde...

Hier Beitrag von Johannes Greve, der vorgetragen wurde...

In der anschließenden Diskussion wurden teilweise schon kräftige Geschütze gegen die Initiatoren des Bürgerbegehrens aufgefahren.

  • Zum Beispiel wurde gesagt, dass die 3334 Unterschriften durch Lügen und Betrügen eingesammelt wurden. Diesem wurde von Johannes Greve widersprochen.
  • Auch der Vorwurf, wir hätten ja vorher besser formulieren können lag im Raum. Dazu gibt es eindeutig in der Gemeindeordnung §26 (2) den Satz: "Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich".
  • Zur Klarstellung: Der Vorwurf, dass wir gesagt hätten "Wir verkaufen unser Tafelsilber ohne Not" ist nicht haltbar. Vielmehr wurde uns diese Meinung, ebenso wie die Frage "Wird demnächst auch noch unser Wald verkauft?", während der Unterschriftenaktion von Seiten der Bevölkerung zugetragen.

Herr Weber von der UWG-Fraktion wollte vom Bürgermeister wissen, welche Vorteile der Ruhrverband durch den Vertrag hätte. Diese Frage wurde von Herrn Halbe nicht beantwortet. 

Ergebnis: Der Rat hat keine endgültige Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des BB getrofffen. Er schlägt ein weiteres unabhängiges Gutachten vor, das die Initatoren des BB akzeptieren sollen.
Ob sie das dann tun werden, wird sich in den nächsten 8 Tagen entscheiden.


31. März 2017
Das zu unterzeichnende Unterschriftenquorum ist erfüllt.

Die Stadt hat den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens mitgeteilt, dass insgesamt 3334 Unterschriften als gültig festgestellt worden sind.
In der Ratssitzung am 6. April wird nun über die Anerkennung des Bürgerbegehrens und darüber entschieden ob ein Bürgerentscheid folgen kann.


20. März 2017
Heute ist Abgabeschluss: 3586 Unterschriften sind eingereicht worden.


10. März 2017
3474 Unterschriften wurden heute übergeben. Allen fleißigen Unterschriftensammlern ein herzliches Dankeschön.

Michael Pathe und Gilbert Förtsch überreichten die Unterschriften an Bürgermeister Halbe.

Das wurde vorgetragen:

Eigentlich stehen 3 Leute für das Bürgerbegehren. Ich bin mit Michael Pathe zu zweit hier. Leider kann Herr Greve heute wegen einer kurzfristigen persönlichen Angelegenheit nicht dabei sein.

Ein Bürgerbegehren ist eigentlich ein ganz normaler gesetzlicher Vorgang, der dem Bürger die Möglichkeit bietet, dann in einem Bürgerentscheid mit entscheiden zu können.

Alle Personen unserer Gruppe die hier stehen haben Unterschriften gesammelt, vor dem Supermarkt, oder von Haus zu Haus, haben viele Stunden dafür aufgewendet. Dafür möchte ich allen, auch denen die nicht hier sein können, herzlich danken. Herr Bürgermeister Halbe, ich möchte Ihnen mit den Unterschriften mitgeben, dass wir alle sehr positive Erfahrungen im Gespräch mit der Bevölkerung gemacht haben. 95 % der angesprochenen Bürger konnten nachvollziehen, was unser Anliegen ist, und haben auch unterschrieben. Oft habe ich gehört: „Ja ich unterschreibe sofort, ich kenne den Sachverhalt“.

Ich übergebe Ihnen hiermit unsere Unterschriftenzettel mit 3474 Unterschriften für das Bürgerbegehren. Damit haben wir weit mehr als 1400 Unterschriften über die gesetzlich geforderten 8 % der Bevölkerung erreicht. Noch ist Zeit bis 20. März. Ich denke wir werden noch Unterschriften nachreichen.

Das Thema „Übertragung der Kanalnutzungsrechte“ über einen Zeitraum von 20 Jahren ist von immenser Bedeutung. Die Stadt erhält dafür mehr als 20 Mio. Euro, und meint nun, dass man einem gut tun will. Sicher ist aber auch, dass dies nicht ohne Gegenleistung erfolgen kann. Unsere Meinung ist auch, dass bei dieser Entscheidung die Einbeziehung des Bürgers, der ja mit seinen Anschluss- und Nutzungsgebühren den Kanal bezahlt hat, zwingend nötig ist.

Damit ziele ich auf das weitere Vorgehen an. Der Rat muss jetzt über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Und ich appelliere an Sie, Herr Bürgermeister Halbe, sich für eine faire und objektive Entscheidung einzusetzen. Und ich möchte auch erwähnen, dass eine kritische Stellungnahme eines Anwaltsbüros, das an den Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Ruhrverband beteiligt war, nicht zu Rate gezogen werden kann. Da liegt eindeutig eine Befangenheit vor.

Mein Appell – geben Sie dem Bürger die Möglichkeit der freien Abstimmung mit einem Bürgerentscheid. Wir haben die erforderlichen Stimmen jetzt übergeben.

Jetzt gebe ich das Wort weiter an Herrn Pape von der BFS-Fraktion, der meine Ausführungen noch weiter verdeutlichen möchte.


Liebe Mitstreiter,

es ist soweit. Mehr als 3000 Unterschriften werden am
Freitag, den 10. März um 15 Uhr

im Fojer des Rathauses an Bürgermeister Bernhard Halbe übergeben.

Allen fleißigen Unterschriftensammlern ein herzliches Dankeschön. Gerne seit Ihr zur Überreichung eingeladen.
Ihr habt es möglich gemacht, dass so viele Unterschriften schon 10 Tage vor der Ablauffrist abgegeben werden können. Vielen Dank.

 

Die Interessengemeinschaft Bürgerbegehren trifft sich vorraussichtlich wieder am

Mittwoch, den 8. März um 19 Uhr im Gasthof Mönig (Schacka) in Schmallenberg.

Jeder Bürger ist herzlich willkommen.

28. Jan. 2017
Unterschriftensammlung geht weiter...

Am Samstag, 28. Jan. wurden viele Unterschriften vor dem HIT-Markt in Schmallenberg gesammelt (s. Foto). Einige Bürger sammeln Unterschriften auch von Haus zu Haus in vielen Ortschaften des Stadtgebietes. Die Bürgerinitaive ist sich sicher, dass die erforderlichen Unterschriften eingeholt werden.


12. Jan. 2017
Bürger sammeln Unterschriften für das Bürgerbegehren.
Am Montag, 09. Jan. wurde eine geänderte Begründung für das Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung eingereicht, weil die erste Version wohl zu einem ungültigen Begehren geführt hätte. Die Stadt wird nun diese neue Fassung auf Rechtmäßigkeit prüfen oder prüfen lassen. Die Intitiatoren sind der Meinung, dass nun das Bürgerbegehren starten kann. Es werden bereits Unterschriften gesammelt, da jeder jetzt folgende Tag die Sammelfrist verkürzt. Das Unterschriftenblatt ist erstellt und kann unter kurzelinks.de/unterschriftenliste2017 aus dem Internet herunter geladen werden.
Zunächst geht es darum die mind. 2000 Unterschriften einzusammen, die dann zu einem Bürgerentscheid führen würden.

10. Dez. 2016
Bürgerbegehren eingereicht.
Am Freitag, 09. Dez. hat Johannes Greve das Bürgerbegehren bei der Stadt Schmallenberg schriftlich eingereicht. Die Verwaltung wird die Formulierungen prüfen und eine Kostenschätzung mitteilen. Auch die Fristen werden genannt. Erst dann kann das Bürgerbegehren mit der Einsammlung der Unterschriften folgen.

§ 26 der Gemeindeordnung NRW regelt die Kriterien zum Bürgerbegehren. Es müssen mind. 8 % der Einwohner, d. h. mehr als 2000 Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahre im gesamten Stadtgebiet Schmallenberg zustimmmen.


06. Dez. 2016
Interessengemeinschaft Bürgerbegehren Schmallenberg trifft sich.
Ca. 25 Leute waren gekommen um das Bürgerbegehren zu unterstützen. Von vielen Anwesenden hörte man Kritik an der Informationspolitik der Stadt. Das Kanalnetz und die Schmallenberger Abwasser GmbH (SAG) an den Ruhrverband gegen Bares zu übertragen ist eine weitreichende strategische Entscheidung. Der Ruhrverband wird dafür ca. 26 Mio. Euro bezahlen. Die Stadt hat bisher nicht gesagt wofür Sie das Geld investieren will, denn auf der Bank würde es zur Zeit leider nur Negativzinsen bringen. Der Haushalt der Stadt ist auch ohne dieses Geld ausgeglichen. Wie geht es weiter?

Das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss und für die Beibehaltung der Abwasserbeseitigungspflicht bei der Stadt wird in Kürze durch folgende drei Bürger bei der Stadt Schmallenberg schriftlich mit Begründung eingereicht.

Johannes Greve, 57392 Schmallenberg
Gilbert Förtsch, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg
Michael Pathe,  57392 Schmallenberg-Harbecke


Erst dann wird das Unterschriftenblatt erstellt wo sich Bürger ab 16 Jahren eintragen können.
Mindestens 8 % (ca. 2000) der Bürgerinnen und Bürger müssen sich schriftlich dazu bekennen, damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist.

05. Dez. 2016
Start Up Bürgerbegehren gegen den Kanalverkauf
Die Gründungsversammlung der "Interessengemeinschaft Bürgerbegehren Schmallenberg" wird am
Dienstag, 6.12.2016, 19 Uhr im Hotel Störmann, Versammlungsraum im Untergeschoß erfolgen.
Bitte bringt Freunde und Bekannte mit, damit der Saal voll wird und wir einen guten Start haben.
Tagesordnung:
1. Gründung der Interessengemeinschaft
2. Bestimmung von drei Verantwortlichen für die Durchführung des Begehrens
3. Weitere Vorgehensweise

   
   

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